Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern*innen und dem Nexxus Club Marburg. Mit dem Eintritt in den Nexxus Club gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskothekenbesuches bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:
1. Der Nexxus Club übt in allen ihren Bereichen das Hausrecht aus. Es obliegt der Betriebsleitung, sich zu dessen Ausübung des Sicherheitspersonals zu bedienen. Den Anweisungen des Personals des Nexxus Club ist Folge zu leisten.
2. Besucher*innen kann der Zutritt zu den Räumen des Nexxus Club verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen kann der Zutritt verwehrt werden. Besucher*innen können von der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Guthabens oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht. In allen Bereichen gilt außer im Raucherbereich absolutes Rauchverbot. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft. Besucher*innen, die randalieren oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen. Besucher*innen, die mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekoration zerstören, erhalten sofortiges Hausverbot und werden für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und Aufklebern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Handzettel, Flugblätter oder Aufkleber verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Gäste, die unsere Räume mit Stickern und Aufkleber bekleben (taggen), oder mit Edding, Kugelschreiber etc. beschmieren und wir diese dabei beobachten, haben eine pauschale Reinigungsgebühr von 150 Euro zu entrichten.
Das Mitführen und konsumieren von Cannabis ist in unseren Geschäftsräumen und auch im Raucherbereich nicht gestattet, der Konsum ist nur auf unserem Parkplatz gestattet.
3. Der*die Besucher*in verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.
4. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen die Räume des Nexxus Club Marburg sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Abholung der Garderobe ist in diesem Fall nicht möglich.
5. Garderobe (Jacken/Mäntel etc.) und Wertgegenstände (z. B. Handtaschen/Rucksäcke etc.) sollten im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr inklusive Umsatzsteuer erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast ein Garderobenmarke. Für in der Garderobe abgegebene Wertgegenstände (z. B. Handtaschen, Rucksäcke etc.) und deren Inhalt wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust des Garderobenmarke kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn die Veranstaltung vorüber ist und der*die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für Verlust aufbewahrter Gegenstände haftet die Garderobe bis zu einem Wert von 150,00 €, gegen Vorlage der Rechnung oder anderer Beweisstücke. Bei Verlust der Marke stellen wir dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € in Rechnung.
6. Wertgegenstände jeder Art, die in den Räumen des Nexxus Club gefunden wurden, werden von allen Mitarbeitern entgegen genommen und an die Betriebsleitung weitergegeben, diese verwahrt sie. Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Nexxus Club Team unverzüglich anzuzeigen. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff. BGB. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
7. Der*die Besucher*in stellt den Nexxus Club von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Diskothek erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein*eine Besucher*in in den Räumen des Nexxus Club erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeiter*innen oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilf*innen des Nexxus Club begrenzt.
8. Beim vorübergehenden Verlassen der Diskothek ist ein Stempel erforderlich. Der Stempel ist Beleg für den bereits kontrollierten Einlass.
9. In der Diskothek werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten der Diskothek erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zu einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum des Nexxus Club . Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Diese Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.
10. In den Räumen des Nexxus Club werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Die Bänder können bei der Betriebsleitung (nur bei begründeten Anträgen) eingesehen werden. Mit dem Betreten der Räume des Nexxus Club erklären Besucher*innen grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.
11. Der Nexxus Club ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
12. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.